AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von RAW PICTURE STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) für Aufträge zu Filmproduktionen und journalistische oder allgemein kreative Arbeiten.

Präambel

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Auftraggeber oder Lieferanten und RAW PICTURE STUDIOS. Eine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht erforderlich. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden Geschäftsbedingungen widersprechen.

1. Vertragsabschluss

Für unterzeichnete Verträge mit RAW PICTURE STUDIOS gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Änderungen der inhaltlich festgelegten Leistungen oder des Vertrages bedarf der schriflichen Form. Mündliche nebenabreden sind unwirksam. Das Einhalten der Leistungsfrist ist von der rechtzeitigen Belieferung aller relevanten Informationen durch den Kunden abhängig.

2. Leistungserbringung

Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung in Form eines kurzes Briefings in mündlicher oder schriftlicher Form vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Auf dieser Basis wird von RAW PICTURE STUDIOS ein schriftliches Konzept erstellt. Schriftliche Konzepte sind zu vergüten. Werden schriftliche Konzepte im Zuge einer Vertragsanbahnung erstellt, so sind diese auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, sowie die Rechteeinräumung am Filmwerk, journalistischem und kreativem Werk wie z.B. Grafik, Text, Konzept, Beitrag oder Treatment in dem gemäß Punkt 8 „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.
Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von RAW PICTURE STUDIOS zum Zweck der Anpassung oder Ausweitung an die Belange des Kunden, kann RAW PICTURE STUDIOS dem Kunden den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen.

3. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, RAW PICTURE STUDIOS bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für die RAW PICTURE STUDIOS und seine Mitarbeiter zugänglich zu machen. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber RAW PICTURE STUDIOS und seinen Mitarbeitern den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist RAW PICTURE STUDIOS ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand abzugeben.

 

4. Honorare und Kosten

Die Berechnung der Honorare richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart wird, nach den aktuellen Stundensätzen von RAW PICTURE STUDIOS. Unsere Preisangaben sind in Euro. Im Honorar sind nicht eingeschlossen (falls nicht ausdrücklich aufgelistet):Vervielfältigungen, Etwaige Fremdsprachenversionen, Reisekosten: Die Reisen sind im Vorhinein mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Reisekosten werden nach den steuerlichen Sätzen abgerechnet. Musikrechte (Gema- und Verlagsgebühren), Lizenzkosten für z.B. Fotos. Zuzüglich zu dem vereinbarten Honorar werden Technische Kosten und Gebühren für Fremdleistungen in Rechnung gestellt. Technische Kosten sind Telefon-, Telefax-, Telex-, Portokosten sowie Kosten für Internetrecherchen, Dokumentation und Kleinmaterial. Fremdkosten sind Kosten, für Leistungen Dritter (Drucker, Fotographen, Kurierdienste, und Fremdleistungen anlässlich der Durchführung von Veranstaltungen etc.) Alle Fremdkosten werden im Detail kalkuliert und vor Auftragsvergabe mit dem Auftraggeber abgestimmt.

Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Produktion zu verlangen. Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, unterrichtet RAW PICTURE STUDIOS den unter Punkt 3 genannten entscheidungsbefugten Ansprechpartner über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung dieses Vertrags, ist RAW PICTURE STUDIOS berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen. Über alle Leistungsänderungen ist vor Beginn der Ausführung eine schriftliche Zusatzvereinbarung zu treffen, in der insbesondere zusätzliche Vergütungen und Änderungen des Zeitablaufs festzuhalten sind. Für die Produktion belaufen sich die Kosten auf den im Vertrag oder Auftrag genannten Betrag.
Die kalkulierten Preise sind vorbehaltlich etwaiger Änderungen der Aufgabenstellung verbindlich. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann RAW PICTURE STUDIOS Abschlagszahlungen oder monatliche Abrechnung verlangen. Nachträgliche Änderungen sowie weitere nicht vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, die Vergütung ist nach Erbringung der Zusatzleistung fällig.

5. Lieferzeiten und Termine

Alle von RAW PICTURE STUDIOS angegebenen Lieferzeiten und Termine sind unverbindlich, es sei denn sie werden von RAW PICTURE STUDIOS ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. RAW PICTURE STUDIOS bemüht sich, alle Termine bestmöglich einzuhalten. Wartet RAW PICTURE STUDIOS auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags aufgrund höherer Gewalt oder wegen eines Streiks oder einer Aussperrung beim Auftraggeber oder sonstigen, seitens RAW PICTURE STUDIOS unverschuldeten Umständen behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. RAW PICTURE STUDIOS teilt dem Auftraggeber unverzüglich die Behinderung mit.

6. Abnahme

Nach Durchführung des Auftrags findet eine Abnahme statt. Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen ist. Hat der Auftraggeber Änderungswünsche, so sind diese im Protokoll niederzuschreiben. Ein etwaiger Mehraufwand für diese Änderungen wird gemäß Ziff. 3 zusätzlich berechnet.

7. Zahlungsbedingungen

Zahlungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind, soweit nicht anders vereinbart, spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Kunde das Eintreffen der Zahlung bei RAW PICTURE STUDIOS bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.

9. Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte

Bis zur Erfüllung sämtlicher sich aus dem Vertrag ergebender Ansprüche, bleiben die von RAW PICTURE STUDIOS erbrachten (Teil-) Leistungen im Eigentum von RAW PICTURE STUDIOS (Eigentumsvorbehalt). Danach stehen dem Auftraggeber die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den erbrachten Leistungen zu. Im Zuge der Überlassung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an von Dritten bezogenen Bildern oder Musikstücke, wird der Auftraggeber von RAW PICTURE STUDIOS über den Umfang des Nutzungs- und Verwertungsrechts informiert. Vom Zeitpunkt der Überlassung dieser Nutzungs- und Verwertungsrechte haftet ausschließlich der Auftraggeber für eventuelle Nutzungsrechtsverletzungen. Der Auftraggeber stellt RAW PICTURE STUDIOS insoweit von jedweder Inanspruchnahme frei. Von RAW PICTURE STUDIOS gelieferte Filme, Bilder, Grafiken und/oder Texte sind urheberrechtlich geschützt und stehen dem Vertragspartner für die Vereinbarungsdauer und vereinbarten Zwecke zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch RAW PICTURE STUDIOS gestattet. Die vorweg genannte Regelung zur Rechteeinräumung bzw. –übertragung gilt umgekehrt genauso für Lieferanten der RAW PICTURE STUDIOS, wenn im Rahmen der Leistungserbringung der Lieferanten Urheber-, Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte entstehen.

10. Gewährleistung

Der Auftraggeber hat RAW PICTURE STUDIOS auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistung von RAW PICTURE STUDIOS richtet sich nach den Regeln des BGB über den Werkvertrag.

11. Versicherung

Der Auftraggeber hat für alle an RAW PICTURE STUDIOS übergebenen Gegenstände ausreichenden Versicherungsschutz zu gewährleisten. Eine Versicherung für diese Gegenstände durch die RAW PICTURE STUDIOS erfolgt nicht.

12. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien sind zur Vertraulichkeit über die in Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags erhaltenen Informationen verpflichtet, soweit diese nicht bereits veröffentlicht sind. Dies gilt auch für Mitarbeiter oder sonst eingeschaltete Dritte.

13. Sonstige Vereinbarungen

RAW PICTURE STUDIOS ist berechtigt, für den Auftraggeber erbrachte Leistungen als Referenz anzugeben und den Auftraggeber in seiner Referenzliste zu führen. RAW PICTURE STUDIOS hat das Recht die fertige Produktion zu Demonstrationszwecken einzusetzen.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort der gegenseitig geschuldeten Leistungen ist der Sitz des Auftraggebers. Auschließlicher sachlicher und örtlicher Gerichtsstand der RAW PICTURE STUDIOS UG (haftungsbeschränkt) ist Hamburg.